Komfort

Visueller Komfort

 

Leistungsfaktor Licht

Nach dem derzeitigen Wissensstand können Unfall und Gesundheitsgefahren auch durch mangelhafte Beleuchtung entstehen. Höhere Beleuchtungsstärken führen zu besserer Leistung und geringerer Ermüdung. Das führt in der Arbeitswelt auch zu einem Rückgang der Zahl der Arbeitsunfälle. Dies belegen Studien der TU Ilmenau. Die dortigen Ergebnisse sprechen eindeutig für eine Investition in mehr Licht: Zwei Drittel aller gemeldeten Unfälle ereignen sich mit einer relativ geringen Beleuchtungsstärke unter 500 Lux.
Neben der Beleuchtungsstärke sind allerdings auch Faktoren wie die Blendungsbegrenzung, Farbwiedergabeeigenschaften und Lichtfarbe  ausschlaggebend. In der Schul- und Berufswelt führt mangelndes Tageslicht zu Fehlzeiten mit steigender Tendenz. Wird die notwendige Dosis Tageslicht nicht erreicht, können Lichtmangelerkrankungen auftreten.
Die Kombination aus neutralem Glas (Farbwiedergabeindex Ra>96%) und temporärem Sonnen- oder Blendschutz ermöglicht die optimale Tageslichtzufuhr.


Tageslichtautonomie

Tageslicht muss kontinuierlich auf ein der Tätigkeit entsprechendes Maß einstellbar sein und die Lichtverteilung muss blendfrei erfolgen. Innovative Sonnenschutzsysteme lösen diese Herausforderung am besten: Sie können Glasflächen bei direkter Sonne um bis zu 95 % und mehr „abdimmen“ und in lichtschwachen Zeiten (Tagesrand und Winterzeit) werden sie geöffnet. Das Glas sollte in jedem Fall eine sehr hohe Lichttransmission besitzen, damit das gesunde und natürliche Tageslicht nicht zu früh durch Kunstlicht ergänzt werden muss.


Bildschirmarbeitsplatz

Das Tageslicht unterscheidet sich in wesentlichen Qualitätsmerkmalen positiv von der künstlichen Beleuchtung:

  • Tageslicht steht in erheblich höherer Menge als Kunstlicht zur Verfügung!
  • Tageslicht besitzt ein volles Spektrum, welches für gute visuelle Wahrnehmung erforderlich ist.
  • Tageslicht ist dynamisch und ändert im Tagesgang seine Intensität, und Schattigkeit.
  • Die Dynamik des Tageslichtes steuert die innere Uhr des Menschen.

Diese Erkenntnisse sind in Gesetze wie z. B. die Bildschirmarbeitsplatzverordnung eingeflossen: Unternehmer haben demnach Arbeitsplätze mit ausreichendem und blendfreiem Tageslicht zur Verfügung zu stellen (das gilt sinngemäß natürlich auch für Ausbildungsstätten).