Förderungen

Sanierungsbonus 2023/24

Im Rahmen des aktuellen Sanierungsbonus 2023/24 des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird der Sonnenschutz in Verbindung mit dem Fenstertausch mitgefördert.
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Bei einer umfassenden thermischen Sanierung (klimaaktiv oder guter Standard) darf ein bestimmter Heizwärmebedarf (HWB) nicht überschritten werden. Bei einer Teilsanierung muss der HWB um mind. 40 % reduziert werden. Und bei einer Einzelbauteilsanierung müssen festgelegte Dämmstärken bzw. U-Werte erreicht werden.
Alle Details zum Sanierungsbonus finden Sie unter https://sanierungsbonus.at/

 

Förderungen für kühle Räume

Automatisierter und variabler Sonnenschutz ist eine besonders bewährte Technologie zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung – sowohl im Neubau als auch in der Sanierung.
Die meisten Bundesländer haben daher individuelle Fördermodelle für Raffstore, Rollläden und Fassadenmarkisen entwickelt.
Klicken Sie einfach auf das gewünschte Bundesland und kommen Sie so zu den aktuellen Förderprogrammen der Bundesländer.

Wien
Niederösterreich: Neubau
Niederösterreich: Sanierung
Oberösterreich
Kärnten
Vorarlberg
Tirol: Neubau
Tirol:
Sanierung
Burgenland: Sanierung
Steiermark: Sanierung

Fazit: Salzburg ist das einzige Bundesland, in dem Sonnenschutz landseitig nicht gefördert wird. Der Schwerpunkt liegt bei der Sanierung!